2G-Regelung in unseren Sportstätten

Corona Virus

Liebe Vereinsmitglieder,

heute (24.11.2021) gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Somit gilt weiterhin in unseren Sporthallen grundsätzlich die 2G-Regel (geimpft, genesen).

Mit der neuen Regelung reagiert das Land NRW auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen.

Ausnahmen

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten nur für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, da sie regelmäßig in ihren Kindertagesstätten und Schulen PCR-getestet werden (so genannter Lolli-Test).

Weitere Ausnahmen gelten für Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung.

Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dies gilt sowohl für die eigentlichen Wettkämpfe als auch für das Training der Teilnehmenden.

Übungsleiter / Trainer / Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen  während ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

Ungeimpften bzw. nicht immunisierten Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Sportstätten leider nicht mehr gestattet.  Personen, die sich – beispielsweise aus medizinischen Gründen – nicht impfen lassen können, benötigen einen entsprechenden Nachweis sowie ein negatives Testergebnis.

Bleibt alle Gesund! Euer Tang-Soo Team