Liebe Vereinsmitglieder, liebe Kursteilnehmer,
mit der ab dem 28.12.2021 geltenden neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind folgende Regeln bezüglich der Zugangsregelungen in unseren Sporthallen einzuhalten.
Maskenpflichten und 2Gplus-Regel
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Da bei uns in der Regel bei der Sportausübung (z.B. bei Taekwondo) in der Halle keine Masken sinnvoll getragen werden können, müssen diese Personen immunisiert sein (geimpft oder genesen) und zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen. (Quelle: Coronaverordnung NRW vom 23.12.21)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese kontrollieren müssen. Dafür benötigen wir von Ihnen einen Impfnachweis/Personalausweis und den aktuellen negativen Coronatest (max. 24h alt) bereit.
Ausnahmen
Ausnahmen von der 2Gplus-Regel gelten nur für Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Sie werden immunisierten Personen gleichgestellt (geimpft oder genesen). Ein zusätzlicher Test ist nicht erforderlich.
Übungsleiter / Trainer / Betreuer etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich). Soweit sie nicht immunisiert sind, benötigen sie einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und sie müssen während ihrer gesamten Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.
Ungeimpften bzw. nicht immunisierten Personen ab 16 Jahren ist der Zutritt zu den Sportstätten leider nicht gestattet. Personen, die sich – beispielsweise aus medizinischen Gründen – nicht impfen lassen können, benötigen einen entsprechenden Nachweis sowie ein negatives Testergebnis.
Bleibt alle Gesund! Euer Tang-Soo Team